Unser Förderkonzept

Förderkonzept nach der Primary School

In Tansania müssen für die weiterführende Schule, Ausbildung und Studium in der Regel hohe Gebühren bezahlt werden. Die Secondary School entspricht in etwa der weiterführenden Schule in Deutschland, die Primary School der Grundschule. Ein entscheidender Unterschied zwischen den Schulsystemen liegt in der Länge der Grundschulzeit. In Tansania gehen die Kinder sieben Jahre zur Primary School. Die Secondary School in Tansania lässt sich mit dem deutschen Gesamtschulsystem vergleichen. Die Länge der Schulzeit auf der Secondary School bestimmt den Abschluss. Mit Bestehen der Form lV (oder O-Levels) nach vier Jahren hat man einen Abschluss vergleichbar mit dem mittleren Schulabschluss in Deutschland Form VI (oder A-Levels) nach sechs Jahren entsprechen dem Abitur.

Was hat BILENU damit zu tun?

Vielen Jugendlichen fehlen weder Motivation noch Können, sondern die finanziellen Mittel. Neben dem Schulgeld allein für den Besuch der Schule, fallen Kosten für Schulbücher, Uniform, Verpflegung und Prüfungsgebühren an. In einigen Fällen gibt es in Wohnortnähe keine Schule oder die Jugendlichen sind zu Hause so stark eingespannt, dass die Schule zur Nebensache wird. Dann können zusätzliche Kosten für die Unterbringung im Internat dazukommen.

In der Summe kostet damit ein Schuljahr umgerechnet 300-500€. Eine Summe, die für viele tansanische Familien nur schwer aufzubringen ist. BILENU möchte diese Hürde in Kooperation mit tansanischen Ordensschwestern überwinden.

BILENU arbeitet mit zwei Orden an unterschiedlichen Orten in Tansania zusammen.

Ein Standort ist das Kizito Center in Dar es Salaam. Dieses gehört zum Tandale Social Development Center, welches von der Gesellschaft der Missionare von Afrika und den Missionsschwestern unserer Lieben Frau von Afrika geführt wird. Teil des Centers ist eine Schule für Voll- und Halbwaisen, die nach dem Abschluss der Grundschule aufgrund ihrer finanziellen Situation keine Chance auf weitere Bildung haben. In einem Übergangsjahr wird in einer Klasse von 20-30 Schüler*innen Stoff der Grundschule wiederholt und auf die weiterführende Schule vorbereitet. Nach diesem Übergangsjahr kann eine Förderung durch BILENU erfolgen.

Der zweite Standort befindet sich in Moshi. Die Kooperation erfolgt hier mit den Missionsschwestern vom kostbaren Blut, die das Kinderheim mit dem Namen Upendo Children’s Home leiten. Unterstützt werden dort Jugendliche aus dem Heim, Kinder der Angestellten, sowie Jugendliche aus der direkten Nachbarschaft.

Die Auswahl der Jugendlichen, die eine Förderung von BILENU erhalten sollten, erfolgt folgendermaßen:
Die Ordensschwestern stellen uns Jugendliche vor, bei denen sie eine Förderung für sinnvoll und notwendig erachten. Das heißt, dass die Jugendlichen trotz ihrer guten schulischen Leistungen ohne eine finanzielle Unterstützung ihre Bildungslaufbahn nach der Primary School beenden müssten. Geschlecht und Religionszugehörigkeit spielen bei der Auswahl keine Rolle.

Um die Jugendlichen individuell nach ihren Begabungen fördern zu können, entsteht dann in Zusammenarbeit mit den Angehörigen, den Ordensschwestern und BILENU ein individueller Förderplan. Hier wird auch geklärt, ob und in welchem Rahmen die Familie einen Teil der Schulgebühren tragen kann, welche Kosten BILENU übernimmt und welches Bildungsziel angestrebt wird. Bildungsziel kann ein Schulabschluss aber auch eine abgeschlossene Ausbildung sein.

BILENU ist es wichtig, nachhaltig zu unterstützen. So liegt das Ziel darin, die Jugendlichen so lange zu unterstützen, bis sie einen Ausbildungsstand erreicht haben, mit dem sie als qualifizierte Arbeitskräfte direkt auf dem Arbeitsmarkt starten können.

Im Rahmen der Förderung überweist BILENU jährlich den vereinbarten Förderbeitrag und erhält im Gegenzug als Nachweis die Jahresabschlusszeugnisse, einen Nachweis über den Zahlungseingang und Informationen über die persönliche Entwicklung.
BILENU steht im engen Kontakt zu den tansanischen Partnern, sodass ein Austausch über aktuelle Entwicklungen besteht und auf Veränderungen reagiert werden kann.

Förderkonzept Studium

Die Förderung von BILENU soll nachhaltig wirken. So können bereits von BILENU geförderte Jugendliche nach Ende der Secondary einen Antrag auf finanzielle Unterstützung im Studium stellen. Nach der Bewerbung prüft BILENU ob und in welchem Rahmen eine Förderung möglich ist. Im Anschluss wird dann ein Fördervertrag auf ein Jahr verabschiedet, der durch jährliche Folgeanträge verlängert werden kann.

In welcher Höhe eine Förderung ausfällt, ist sehr unterschiedlich. Die für ein Studium anfallenden Kosten unterscheiden sich je nach Universität und Fach. Hierbei sind auch Gelder für zusätzliche Materialien zu beachten. Es wird auch geprüft, welcher Kostenanteil von den jungen Erwachsenen selbst oder von deren familiären Umfeld getragen werden kann.

Kommt eine Förderung durch BILENU zustande, sollen die Studierenden ihr Studium bestmöglich absolvieren. Deswegen hat sich BILENU entschieden, neben den Studiengebühren und den Materialkosten auch die Lebenserhaltungskosten bei der Förderung zu beachten. So sollen unverhältnismäßig lange Wege zur Universität oder auch eine Prioritätenlegung auf häusliche Aufgaben entgegengewirkt werden.

Ein weiteres Ziel von BILENU ist es, dass die Förderung über die geförderten Studierenden hinaus wirkt. Deswegen sollen sich die Jugendlichen in ihrem direkten Umfeld einbringen. Sie können beispielsweise Nachhilfe anbieten, sich ehrenamtlich engagieren oder BILENU unterstützen. Außerdem soll ein Rückzahlungsmechanismus etabliert werden. Nach Abschluss sollen die Geförderten sofern möglich einen geringen Teil der Förderung zurückzahlen, damit Geld für neue Studieninteressierte zu Verfügung steht.

Neben den Leistungsnachweisen müssen auch für Anschaffungen Belege eingereicht werden, um die Förderhöhe evaluieren zu können.

Auch wenn bei der Studienförderung ein engerer Kontakt zu den Jugendlichen und BILENU besteht als bei der Grundförderung, läuft die Organisation über die tansanischen Orden. Damit ist der Kontakt zwischen den Geförderten und den Schwestern eine Hauptvoraussetzung.

Die oben genannten Punkte werden im Förderantrag erfragt und durch den dann zu schließenden Vertrag für alle beteiligten bindend. Neben den Leistungsnachweisen müssen auch Belege für Anschaffungen eingereicht werden, um die Förderhöhe evaluieren zu können. Jahr für Jahr wird dann mit den aktuellen Informationen der Folgeanträge neu über die Höhe der Förderung entschieden, sodass flexibel auf Veränderungen reagiert werden kann.